Die europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, gilt für alle Lebensmittelbedarfsgegenstände und stellt die zentrale Rechtsvorschrift für diesen Bereich. Die Europäische Kommission hat einen Plan zur Vorgehensweise der Neubewertung dieser Verordnung veröffentlicht. Die Bewertung stellt nur den Beginn eines groß angelegten Prozesses dar. Je nachdem, mit welchem Ergebnis dieser Schritt abgeschlossen wird, wird sich zeigen, wie umfangreich die Bearbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 bzw. deren weitere Implementierung ausfallen wird.
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