Im April diesen Jahres wurde mit der Verordnung (EU) 2018/669 die Voraussetzung für ein leichteres Leseverständnis der Gefahrenkommunikation bei Chemikalien geschaffen.
Betroffene Konsumgüter sind unter anderem Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel.
Spätestens am 1. Dezember 2019 sind Gefahr auslösende Substanzen im Sinne der Verordnung (EG) 1272/2008 „CLP“ in der jeweiligen Landessprache anzugeben. Eine Ausnahmeregelung gilt für Irland, dort bleibt vorerst der englische Sprachgebrauch erhalten. Belgien und Luxemburg haben mehrere Landessprachen, diesbezügliche nationale Regelungen sind zu beachten.
MENUMENU
- SEFIRO GROUP
- DAS UNTERNEHMEN
Bei uns dreht sich alles um das Thema Qualität. Die SEFIRO GROUP stellt sich vor.
- JOBS
Entdecken Sie aktuelle Vakanzen bei der SEFIRO GROUP und ihren Firmen. Gleich bewerben!
- FIRMEN
- SEFIRO CS
Ganzheitliche Beratung im Auftrag der Qualität – vertrauen Sie auf die Expertise der SEFIRO CS.
- SEFIRO QS
Gesetzliche Absicherung und Qualitätsüberwachung – die SEFIRO QS hat viel zu bieten.
- SEFIRO AC
Die Bildungsplattform für nachhaltige Wissensvermittlung – Die SEFIRO ACADEMY bildet Sie weiter.
- NEWS
- KONTAKT
